Leistungen

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Zur Nutzung der Windkraft erstellen wir Standortrecherchen, übernehmen die Flächenakquise, die Genehmigungsplanung und Projektierung sowie die Klärung aller Genehmigungsvoraussetzungen von Einzelstandorten oder Windparks.

 

Die Bereitstellung notwendiger Fachgutachten zu immissionsschutzrechtlichen Belangen (Schallprognose, Schattenwurfprognose) ist hier eingeschlossen. Zwanzig Jahre Erfahrung bei der Durchführung notwendiger Genehmigungsverfahren und über 80 genehmigte Windkraftanlagen unterschiedlicher Leistungsklassen zeugen von der Leistungsfähigkeit unseres Teams.

 

Eine standortbezogene Ertragsermittlung und großflächige Potenzialanalysen sind unsere Grundlagen zur Standortauswahl.

 

Umweltgutachten, wie die Ermittlung der Schallimmission oder des Schattenwurfs, werden von uns zum Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit der Vorhaben vorgelegt.

Die standortbezogene Ermittlung der Sichtbeziehungen und eine Visualisierung des Vorhabens beauftragen wir im Rahmen der Bewertung des Einflusses auf das Landschaftsbild.

Eine Bewertung der Umweltverträglichkeit konkreter Vorhaben erstellen wir auf Basis einer standortbezogenen Biotopkartierung, der Landschaftsbildbewertung sowie entsprechender faunistischer Untersuchungen.

 

Von uns erstellte betriebswirtschaftliche Bewertungen lassen Rückschlüsse auf die Auswahl der ökonomisch günstigsten Variante einer Investition zu.

 

Im Rahmen der Realisierung eines Vorhabens bieten wir die Erstellung der kompletten technischen Infrastruktur bis hin zur schlüsselfertigen Umsetzung des Projektes an.

 

Wir betreiben fünf firmeneigene Windkraftanlagen und betreuen im Rahmen der technischen Betriebsführung eine Reihe von Windkraftanlagen unserer Projektkunden.

 

Neben dem Schwerpunkt Windkraft sind wir auch auf den Gebieten der Solarenergienutzung (Thermosolar und Fotovoltaik) sowie der Kraft-Wärme-Kopplung tätig. 

Windkraft

 

Seit über 20 Jahren planen wir Standorte zur Nutzung der Windkraft.

 

Dabei spielen die Geländebeschaffenheit, die vorhandene Infrastruktur und die Flächenverfügbarkeit genauso eine Rolle, wie die Abschätzung der örtlichen Windverhältnisse.

 

Wir klären alle Fragen im Zusammenhang mit der vertraglichen Bindung der Flächeneigentümer, auch für periphere Einrichtungen wie notwendige Kabeltrassen und Wege.

 

Die Berücksichtigung standortübergreifender Planungen und die Einbeziehung kommunaler Entscheidungsträger in diesen Prozess sind dabei selbstverständlich.
 

 

Zur Beurteilung der örtlichen Windverhältnisse werden Ertragsprognosen u.a. auf der Grundlage langjähriger Messwerte (z.B. des DWD) erstellt.

 

Wir stellen Ihnen die standortbezogenen Daten zur mittleren Windgeschwindigkeit, der Weibull-Verteilung, zum Höhenprofil der Windgeschwindigkeit, der Windrichtungsverteilung sowie dem jährlich erwarteten Energieertrag zur Verfügung.

Letztere auf Wunsch für verschiedene Typen von Windkraftanlagen und Nabenhöhen.

 

Windmessungen am Standort und Vergleichsanlagen in der Umgebung können, sofern vorhanden, in die Ertragsermittlung einbezogen werden. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der Windatlasmethode (WAsP, WindPRO).

 

In komplexem Gelände werden nichtlineare dreidimensionale Strömungsmodelle genutzt.

Eine obligatorische Standortbesichtigung mit Erfassung und Bewertung des Standortumfeldes (Orographie, Rauigkeiten, Hindernisse) ist Grundlage jeder Ertragsprognose.

 

Die Ergebnisse (örtliche Windverhältnisse, Energieerträge) werden in einem gut dokumentierten Bericht zur Verfügung gestellt.

 

Die Plausibilisierung der ermittelten Erträge erfolgt anhand von Vergleichswerten vorhandener Windkraftanlagen. Standortabhängig stehen solche Daten meist zur Verfügung.

 

Eine Fehlerabschätzung und Risikobetrachtung zum ermittelten Jahresenergieertrag rundet den Bericht ab. Abschattungen durch benachbarte Windkraftanlagen in einem Windpark werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

 

Falls notwendig, können zusätzlich Ertragsverluste durch bekannte Betriebseinschränkungen (schalloptimierter Betrieb, Abschaltungen zum Schutz von Vögeln oder Fledermäusen u.a.) ermittelt werden.

Genehmigungen

Wir übernehmen in allen Bundesländern die Genehmigungsplanung Ihres Projektes und erstellen den Genehmigungsantrag nach BImSchG mit folgendem Mindestinhalt:

 

  1. Genehmigungsantrag entsprechend den landesspezifischen Antragsunterlagen nach dem BImSchG
  2. Standortübersichten auf der Basis topographischer Karten oder Luftbilder in unterschiedlichen Maßstäben
  3. Koordinaten der geplanten Erzeugungsanlagen
  4. Übersicht der vom Vorhaben betroffenen Grundstücke
  5. Bauvorlagen gemäß BauVorlVO mit folgendem Mindestinhalt:
    • landesspezifische Formblätter Antrag auf Baugenehmigung und Baubeschreibung zum Bauantrag, Antrag auf Abweichung (Verringerung der Abstandsflächen)
    • ausführliche Baubeschreibung mit Darstellung der Erzeugungsanlage, der technischen Daten, Angaben zum Arbeitsschutz und Brandschutzkonzept
    • Kostenabschätzung, Abstandsflächenberechnung
    • Flurkarten der in Anspruch genommenen Grundstücke
    • Amtliche Lagepläne der Standorte und Zuwegungen
    • Herstellerdokumente zum Arbeits- und Brandschutz, bei Windenergieanlagen Informationen zur Vermeidungvon Eisabwurf u.a.
    • Geotechnische Stellungnahme für die einzelnen Standorte
    • Typenprüfung (sofern vorhanden), ansonsten standortbezogene Einzelfallprüfung
    • Informationen zur Beurteilung durch die Luftfahrt (bei WKA)
    • Informationen zum nutzbaren Windenergieangebot am Standort
    • Zulassungsurkunde und Nachweise der Vertretungsbefugnis
    • Turbulenzgutachten (sofern erforderlich)
  6. Informationen zu Maßnahmen zur Sicherung des Rückbaus der WEA (Bezug zum BauGB und BImSchG)
  7. Immissionsprognose Schall (bei Windenergieanlagen)
  8. Immissionsprognose Schattenwurf (bei Windenergieanlagen)
  9. Kriterien zur Vorprüfung des Einzelfalls (Screening)
  10. Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsplan / Landschaftspflegerischer Begleitplan(Untersuchungen der Avi- und Chiropterenfauna, Herpetofauna, Sichtbeziehungsstudien, Landschaftsbild und Visualisierung)

 

Gern übernehmen wir für Ihre Projekte auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG und der, bei Zustimmung der Genehmigungsbehörde, notwendigen Tektur (Änderung der Baugenehmigung).

 

Bei problematischen Genehmigungsverfahren arbeiten wir mit auf Verwaltungsrecht spezialisierten deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

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