Immissionsschutz

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Insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen müssen die an ausgewählten Orten in der Umgebung auftretenden Schallimmissionen dahingehend bewertet werden, ob die in der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zumBundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) festgelegten Richtwerte einhaltbar sind:
 
 
In einer Immissionsprognose Schall wird diese Bewertung vorgenommen. Diese berücksichtigt u.a. die Richtlinien der TA Lärm, die DIN/ISO 9613-2, DIN EN 50376 und ggf. spezielle länderspezifische Regelungen und Erlässe.
 
Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt mittels geeigneter Software, der vorzulegende Bericht enthält Aussagen zu folgenden Schwerpunkten:
 
 
  • Erläuterungen zur Vorgehensweise der Schallausbreitungsberechnung und Beschreibung relevanter Einflussgrößen
  • Standortbesichtigung mit Erfassung der relevanten Immissionsorte und Beschreibung der Umgebung
  • Beschreibung der topographischen Verhältnisse in der Umgebung des Standortes
  • Ermittlung der Vorbelastung durch Windenergieanlagen oder andere Schallemittenten
  • Beschreibung der Datenbasis, welche der Immissionsberechnung zu Grunde liegt
  • Ermittlung der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung an den einzelnen Immissionsorten
  • Bewertung der Zulässigkeit anhand der Richtwerte der TA Lärm
  • Ermittlung der Prognosequalität (Fehlerbetrachtung)
  • Darstellung der Isophonen (Linien gleicher Immissionswerte) auf der topografischen Karte
  • Vorschlag von Maßnahmen, wenn eine Überschreitung der Richtwerte zu erwarten ist
     

Mit dem Betrieb von Windkraftanlagen tritt infolge des sich drehenden Rotors in der Umgebung einer Windkraftanlage periodischer Schattenwurf auf. Untersuchungen haben ergeben, dass mit einer längeren Einwirkung dieser starken Lichtwechsel durchaus Stresssituationen hervorgerufen werden können.

 

Deshalb sollte in der Planungsphase dieser Aspekt Berücksichtigung finden und eine Prognoserechnung den zu erwartenden Einfluss ermitteln. Empfehlungen des Länderausschusses für Immissionsschutz halten folgende Richtwerte für zulässig:
 
 
Die Schattenwurfprognose lässt Rückschlüsse auf die Zeiten zu, an denen für ausgewählte Wohn- oder Arbeitsstätten in der Umgebung (Schattenrezeptoren) periodischer Schattenwurf ermittelt werden kann. Grundsätzlich kann die Berechnung auf zweiunterschiedlichen Herangehensweisen basieren:
 
Ermittlung der astronomisch maximal möglichen Beschattung – es wird der worst-case, also der ungünstigste mögliche Fall ermittelt.
 
Ermittlung der meteorologisch wahrscheinlichen Beschattung – es wird die meteorologisch wahrscheinliche Beschattungsdauer auf Basis statistischer Werte hinsichtlich des Sonnenscheins und des Windaufkommens berechnet.
 
Die Berechnung der Zeiten mit periodischem Schattenwurf erfolgt mittels spezieller Software, der vorzulegende Bericht enthält Aussagen zu folgenden Schwerpunkten:
 
 
  • Ermittlung der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung an den einzelnen Schattenrezeptoren
  • Bewertung der Zulässigkeit anhand der Richtwerte des Länderausschusses Immissionsschutz
  • ausführliche Dokumentation der ermittelten Zeiten (tabellarisch und grafisch)
  • Darstellung der Linien gleicher Schattenwurfdauer auf einer topografischen Karte
  • Vorschlag von Maßnahmen, wenn eine Überschreitung der Richtwerte zu erwarten ist
  • Erläuterungen zur Vorgehensweise der Schattenwurfberechnung und Beschreibung relevanter Einflussgrößen
  • Standortbesichtigung mit Erfassung der relevanten Immissionsorte und Beschreibung der Umgebung
  • Beschreibung der topographischen Verhältnisse in der Umgebung des Standortes
  • Ermittlung der Vorbelastung durch weitere Windenergieanlagen
  • Berechnung der Anzahl der Tage mit Schattenwurf sowie der Schattenwurfdauer pro Tag und pro Jahr

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