Umwe ltuntersuchungen

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Unter dem Aspekt Umweltuntersuchungen stellen wir im Rahmen durchzuführender Genehmigungsverfahren Fachgutachten zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten zur Verfügung:

 

 

Die Umweltprüfung ist im Zusammenhang mit der Planung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Gegenstand sind dabei alle umweltrelevanten Schutzgüter:
 
Insbesondere für Windkraftanlagen kann nach den Bestimmungen des UVP-Gesetzes eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig werden. Die Entscheidungskriterien ob und in welchem Umfang sind im UVP-Gesetz geregelt.
 
Als Grundlage ist seitens des Vorhabenträgers eine Umweltverträglichkeitsstudie vorzulegen, welche zu allen der oben genannten Schutzgüter Aussagen enthält.
Grundlage hierzu ist eine standortbezogene Bestandsaufnahme zu den einzelnen Schutzgütern. Anschließend werden die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter durch das Vorhaben ermittelt.
 
Während die Einflüsse eines Projektes zur Gewinnung regenerativer Energie auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft sich meist in engen Grenzen bewegen, sind in Bezug auf die weiteren genannten umfangreiche Untersuchungen, teilweise über einen längeren Zeitraum notwendig. g
Letzteres trifft insbesondere auf die faunistischen Untersuchungen zu. In diesem Rahmen werden über einen längeren Zeitraum (ein Jahr und ggf. länger) im Vorhabengebiet
Untersuchungen zur Betroffenheit der Avifauna (Brut-, Zug- und Rastvögel), der Fledermäuse und ggf. weiterer Arten (z.B. Amphibien und Reptilien) durchgeführt.
Anhand der vorgefundenen Arten können die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes(§ 44 BNatSchG) umfassend berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse werden nach anerkannten Verfahren und örtlich geltenden Bewertungs-schlüsseln aufbereitet.
 
 
Biotopkartierungen erfassen das Vorhabengebiet in einem definierten Umkreis um den konkreten Standort der geplanten Maßnahme (Investition).
Es wird der Istzustand der örtlichen Flora dokumentiert, wobei ein Schwerpunkt auf der Erfassung ggf. vorhandener geschützter Teile von Natur und Landschaft (nach § 20 ff BNatSchG) liegt.
Befindet sich der Standort eines Vorhabens innerhalb von Waldgebieten, erfolgt eine Erfassung zutreffender Waldfunktionen einschließlich der Beantragung und Klärung einer ggf. notwendigen Waldumwandlung.
Die Darstellung vorhandener Vorbelastungen ergänzt die Kartierungsarbeiten.

Untersuchungen der FFH-Verträglichkeit können notwendig werden, wenn vom Vorhaben Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) betroffen sind (Natura-2000-Gebiete). Das kann auch dann der Fall sein, wenn sich solche Gebiete in der Nähe eines Vorhabens befinden.

 

Im Rahmen einer solchen Untersuchung erfolgt die Bewertung ggf. vom Vorhaben ausgehender Auswirkungen auf die geschützten Lebensräume oder Arten dahingehend, ob von diesen Gefährdungen ausgehen können.

Es muss sichergestellt sein, dass die zur Erreichung der Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebietes notwendigen Entwicklungsmaßnahmen nicht behindert werden. g

Das Schutzziel Mensch ist in engem Zusammenhang mit dem Schutz der Kultur- und Sachgüter sowie dem Schutz der Landschaft zu sehen.

 

Den Menschen direkt betreffende Einwirkungen sind die Belange des Immissionsschutzes (Schallimmission und Schattenwurf). Hier ist auf Basis standortbezogener Gutachten eine objektive Bewertung möglich.

Hinsichtlich des Vorhandenseins schützenswerter Kultur- und Sachgüter kann z.B. auf Informationen der örtlich zuständigen Denkmalschutzbehörden zurückgegriffen werden. g

Das Landschaftsbild unterliegt vor allem bei Vorhaben zur Nutzung der Windkraft einem großen Einfluss. Insbesondere der in direktem Zusammenhang mit dem Menschen stehende Erholungswert einer Landschaft ist von der Landschaft selbst, aber auch vom subjektiven Erleben des Menschen abhängig.
 
Im Rahmen einer Sichtbeziehungsstudie wird im Zusammenhang mit Vorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen versucht, die Bewertung des Vorhabenseinflusses zu objektivieren.
 
Unter dem Begriff Sichtbeziehung wird bei einer solchen Untersuchung verstanden, aus welchen Bereichen der Umgegend ggf. vorhandene und neu geplante Windkraft-anlagen vom Standort eines Betrachters aus visuell wahrgenommen werden können.
 
Mittels spezieller Software kann anhand geeigneter Modelle der Orographie, der Bebauung und des Bewuchses ermittelt werden, von welchen Orten ein Vorhaben sichtbar ist.
 
Eine Berechnung zum Istzustand und eine weitere Berechnung unter Einbeziehung der geplanten Maßnahme lassen durchaus Rückschlüsse auf die Veränderung der Sichtbarkeitsbereiche infolge der Realisierung eines Vorhabens zu.
 
Nebenstehende Bilder zeigen den Einfluss eines neu geplanten Windparks auf dieBereiche in der Standortumgebung, aus denen Windkraftanlagen vor Realisierungund nach der Realisierung des Vorhabens sichtbar sind.
 
Gern untersuchen wir die Sichtbeziehungen Ihres Vorhabens mit der Umgebung.
Sprechen Sie uns an!
 
Mittels einer Visualisierung des Vorhabens kann eine objektive Basis geschaffen werden, welche ein wertvolles Werkzeug darstellt, um den Einfluss des Vorhabens auf vorher ausgewählte Sichtachsen realitätsnah darzustellen.
 
Die Grundlage dazu bilden Fotos aus Richtung ausgewählter Sichtachsen in Richtung des Vorhabenstandortes. Die Sichtachsen sollten in solchen Bereichen liegen, aus denen eine Sichtbeziehung zum Vorhaben möglich ist.
 
Als Werkzeug nutzen wir das Modul Visual der Software WindPRO in der jeweils aktuellen Version.
 
Hinsichtlich der Beurteilung zur Wirkung von z.B. Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild können meist subjektive Komponenten nicht ausgeschlossen werden. Es wird immer unterschiedliche Meinungen der einzelnen Betrachter geben. Auf der Basis einer durchgeführten Visualisierung aus verschiedenen Sichtachsen kann jedoch zu einer Objektivierung der Beurteilungsbasis beigetragen werden. Dem Betrachter wird ein direkter Vergleich vorher < > nachher möglich gemacht.
Auch für Ihr Projekt erstellen wir gern eine Visualisierung des Vorhabens
 
     
 
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) stellt, ausgehend von einer Analyse des Istzustandes, die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft dar. Er dient als Fachplan der Umsetzung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung des § 15 BNatSchG.
 
Für Ihr Projekt erstellen wir den LBP mit folgendem Mindestinhalt:
 
  • Erfassung des Istzustands der Schutzgüter im Vorhabengebiet
  • Ermittlung der baubedingten, anlagenbedingten und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens (Konfliktanalyse)
  • Erarbeitung von Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Bilanzierung des Eingriffs und dessen Kompensation

 

Wir klären für Ihr Projekt alle Fragen der dinglichen Sicherung im Zusammenhang mit Maßnahmen aus dem LBP. Bei Vorhaben im Wald kümmern wir uns um alle Fragen im Zusammenhang mit einer ggf. notwendigen Waldumwandlung.

Spezielle Handlungsempfehlungen, Hinweise und Vorschriften der einzelnen Bundesländer werden selbstverständlich berücksichtigt.

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